D3a1 - Welchen Zweck hat eine Probezeitklausel in einem Arbeitsvertrag?

Sowohl der unbefristete Arbeitsvertrag als auch der befristete Arbeitsvertrag können eine Probezeitklausel enthalten.

Die Probezeit soll:

  • dem Arbeitgeber ermöglichen, die berufliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm anvertrauten Aufgaben zu beurteilen; und
  • dem Arbeitnehmer ermöglichen, zu beurteilen, ob die zu erledigende Arbeit ihm zusagt und seinen Erwartungen entspricht.

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