D3a14 - Kann bei aufeinanderfolgenden Verträgen ein zweiter unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsehen?

Der Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass bei zwei aufeinanderfolgenden Verträgen eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von 3 Tagen keinerlei Auswirkungen hat.
In dem betreffenden Fall war es so, dass der zweite Vertrag nur die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien war, das seinen Ursprung in dem ersten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit hatte.
Der Gerichtshof hat in diesem Fall entschieden, dass die Probezeit im zweiten Arbeitsvertrag nicht verlängert werden durfte.

In einer anderen Rechtssache lagen zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem neuen Arbeitsvertrag 20 Monate.
In diesem Fall hat der Gerichtshof entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt war, eine neue Probezeitklausel in den neuen Arbeitsvertrag aufzunehmen.

 

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