Nein.
Eine Probezeit, die bezüglich ihrer Dauer rechtswidrig ist, ist nicht gänzlich nichtig, sondern gilt für die gesetzlich zulässige Höchstdauer und ist lediglich für die überschüssige Dauer nichtig.
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Nein.
Eine Probezeit, die bezüglich ihrer Dauer rechtswidrig ist, ist nicht gänzlich nichtig, sondern gilt für die gesetzlich zulässige Höchstdauer und ist lediglich für die überschüssige Dauer nichtig.