D3a10 - Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen Zeitarbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?

Das hängt von der Dauer der Einsätze bei diesem Arbeitgeber im Laufe des der Anstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags vorausgehenden Jahres ab.

Stellt ein Kunde einen Zeitarbeitnehmer ein, wird die Dauer der Einsätze im Laufe des der Anstellung vorangehenden Jahres für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berücksichtigt und gegebenenfalls von einer etwaigen Probezeit in Abzug gebracht.

Überschreitet die Dauer der Einsätze bei dem Arbeitgeber im Laufe des Jahres (12 Monate) vor der Anstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Probezeit, darf im Rahmen des unbefristeten Arbeitsvertrags keine Probezeit vorgesehen werden.

Überschreitet die Dauer der Einsätze bei dem Arbeitgeber im Laufe des Jahres vor der Anstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Probezeit hingegen nicht, darf eine Probezeit vorgesehen werden. Die Dauer der Einsätze im Laufe des vorausgehenden Jahres wird dann von der Probezeit abgezogen.

Beispiel
Ist die Dauer der Einsätze bei diesem Arbeitgeber im Laufe des der Anstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags vorausgehenden Jahres:

  • ≥ als die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Probezeit: Probezeitklausel nichtig
  • < als die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Probezeit: Probezeit zulässig ≤ gesetzliche Probezeit – Dauer der Einsätze bei diesem Arbeitgeber im Laufe des der Anstellung vorausgehenden Jahres.

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