D3a6 - Kann die Probezeit bei krankheitsbedingter Abwesenheit verlängert werden?

Bei Ablauf der Probezeit können die Parteien diese nicht verlängern oder erneuern, auch nicht einvernehmlich.

Im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers oder eines Urlaubs aus familiären Gründen kann die Probezeit jedoch verlängert werden.

In diesem Fall wird die Probezeit automatisch um die Dauer der Aussetzung der Probezeit verlängert, d. h. um so viele Tage, wie der Arbeitnehmer krankheitsbedingt abwesend war.

Anmerkung

Die Gesamtdauer dieser Verlängerung darf jedoch einen Monat nicht überschreiten.

Beispiele
Ein Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von 6 Monaten ab dem 15. Januar des Jahres x bis zum 14. Juli des Jahres x vor.

Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit vom 1. bis zum 15. Februar krank ist, wird die Probezeit um 15 Tage, d. h. bis zum 29. Juli, verlängert.

Ist der Arbeitnehmer vom 1. Februar bis zum 10. März krank, d. h. länger als einen Monat, wird die Probezeit bis zum 14. August verlängert, da die Verlängerung nicht mehr als einen Monat betragen darf, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat andauert.

Auch während der Probezeit besteht für krankheitsbedingt abwesende Arbeitnehmer Kündigungsschutz , sofern sie ihren Arbeitgeber ordnungsgemäß am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit informiert und ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung binnen 3 Tagen haben zukommen lassen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als die Probezeit, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall muss das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der Probezeit übereinstimmen.

Beispiele
Ein Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von 6 Monaten ab dem 15. Januar des Jahres x bis zum 14. Juli des Jahres x vor und der Arbeitnehmer ist vom 1. Mai bis zum 20. Juli krank.

Die Probezeit wird um einen Monat, d. h. bis zum 14. August, verlängert, und der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 24 Tagen spätestens zum 21. Juli auflösen (14. August – 24 Tage).

Zum letzten Mal aktualisiert am