Bei Ablauf der Probezeit können die Parteien diese nicht verlängern oder erneuern, auch nicht einvernehmlich.
Im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers oder eines Urlaubs aus familiären Gründen kann die Probezeit jedoch verlängert werden.
In diesem Fall wird die Probezeit automatisch um die Dauer der Aussetzung der Probezeit verlängert, d. h. um so viele Tage, wie der Arbeitnehmer krankheitsbedingt abwesend war.
Anmerkung
Die Gesamtdauer dieser Verlängerung darf jedoch einen Monat nicht überschreiten.
Beispiele
Ein Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von 6 Monaten ab dem 15. Januar des Jahres x bis zum 14. Juli des Jahres x vor.
Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit vom 1. bis zum 15. Februar krank ist, wird die Probezeit um 15 Tage, d. h. bis zum 29. Juli, verlängert.
Ist der Arbeitnehmer vom 1. Februar bis zum 10. März krank, d. h. länger als einen Monat, wird die Probezeit bis zum 14. August verlängert, da die Verlängerung nicht mehr als einen Monat betragen darf, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat andauert.
Auch während der Probezeit besteht für krankheitsbedingt abwesende Arbeitnehmer Kündigungsschutz , sofern sie ihren Arbeitgeber ordnungsgemäß am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit informiert oder ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung binnen 3 Tagen haben zukommen lassen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als die Probezeit, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall muss das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der Probezeit übereinstimmen.
Der Arbeitgeber kann einen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer nur im allerletzten Moment entlassen, um zu verhindern, dass der Arbeitsvertrag endgültig wird und in einen unbefristeten Vertrag übergeht.
Die Kündigungsfrist muss rückwirkend berechnet werden, ausgehend vom letzten Tag der Probezeit (verlängert um die Anzahl der Krankheitstage, höchstens jedoch um einen Monat), ausgehend vom Endtermin zeitlich zurückgerechnet.
(Ursprünglich vereinbarte Probezeit + Verlängerung der Anzahl der Krankheitstage, jedoch maximal um einen Monat – Kündigungsfrist).
Anmerkung
Das für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während der Probezeit festzuhaltende Datum ist das Datum, an dem der Arbeitgeber seinen Wunsch mitgeteilt hat, den Vertrag auflösen zu wollen, d. h. der Tag des Versands des Einschreibens und nicht der Tag von dessen Eingang beim Arbeitnehmer, wobei der Poststempel maßgeblich ist.
Darüber hinaus wurde gerichtlich festgehalten, dass eine Kündigung auch an einem Samstag erfolgen kann, unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag handelt oder nicht und dass die Kündigung auch während einer Betriebsschließung versendet werden darf.
Beispiele
Ein Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von 6 Monaten ab dem 15. Januar des Jahres x bis zum 14. Juli des Jahres x vor und der Arbeitnehmer ist vom 1. Mai bis zum 20. Juli krank.
Die Probezeit wird um einen Monat, d. h. bis zum 14. August, verlängert, und der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 24 Tagen spätestens zum 22. Juli auflösen (14. August – 24 Tage).