Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeitklausel enthalten.
Enthält der Vertrag kein genau festgelegtes Ablaufdatum, wird die Probezeit anteilig zur Mindestlaufzeit des Vertrags berechnet.
Die Dauer der Probezeit wird bei der Berechnung der Höchstdauer des befristeten Arbeitsvertrags berücksichtigt.
Anmerkung
Der neue unbefristete oder befristete Arbeitsvertrag darf keine neue Probezeitklausel enthalten.