D3a3 - Wie lange darf die Probezeit dauern?

Grundsätzliches

Wenn die Parteien die Aufnahme einer Probezeitklausel in den Arbeitsvertrag vereinbaren, darf diese Probezeit nicht kürzer als 2 Wochen und nicht länger als 6 Monate sein.

Ausnahmen bezüglich der Höchstdauer der Probezeit

Probezeit mit einer Höchstdauer von 3 Monaten

Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen, wenn der Bildungsstand des Arbeitnehmers nicht mindestens dem des Gesellenbriefs (CATP) entspricht. Demnach muss ein Arbeitgeber, der einem neu einzustellenden Arbeitnehmer eine Probezeit auferlegen möchte, sich über die Ausbildung dieses Arbeitnehmers erkundigen, um die Dauer der Probezeit festzulegen.

Probezeit mit einer Höchstdauer von 12 Monaten

Die Probezeit kann bis zu 12 Monate betragen, wenn die im Arbeitsvertrag vorgesehene monatliche Bruttovergütung mindestens 5.062,14 € (Index 944,43 bzw. 536 € zum Index 100) beträgt.

Höchstdauer der Probezeit
Allgemeine Regel
Bildungsstand < CATP
Allgemeine Regel
Bildungsstand ≥ CATP
Anfangsvergütung
≥ 5.062,14 € (Index 944,43)

2 Wochen (mindestens)

2 Wochen (mindestens)

2 Wochen (mindestens)

3 Wochen

3 Wochen

3 Wochen

4 Wochen

4 Wochen

4 Wochen

2 Monate

2 Monate

2 Monate

3 Monate (höchstens)

3 Monate

3 Monate

 

4 Monate

4 Monate

 

5 Monate

5 Monate

 

6 Monate (höchstens)

6 Monate

   

7 Monate

   

8 Monate

   

9 Monate

   

10 Monate

   

11 Monate

   

12 Monate (höchstens)

Eine Probezeit von maximaler Dauer im Rahmen eines befristeten Vertrags

Die eventuell zwischen den Parteien vereinbarte Probezeit darf weder weniger als zwei Wochen noch mehr als ein Viertel der im befristeten Arbeitsvertrag festgelegten Dauer bzw. der Mindestlaufzeit, für die der befristete Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, betragen.

Beispiel

Im Rahmen eines auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrags darf die eventuell zwischen den Parteien vereinbarte Probezeit in keinem Fall (12 Monate/4) 3 Monate überschreiten.

Es obliegt dem Arbeitgeber, sich über den Bildungsstand des Arbeitnehmers, den er einstellen möchte, zu erkundigen, um eine Probezeit festzulegen, die der gesetzlich vorgesehenen Dauer entspricht.

Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen, wenn der Bildungsstand des Arbeitnehmers nicht mindestens dem des Gesellenbriefs (CATP) entspricht. Demnach muss ein Arbeitgeber, der einem neu einzustellenden Arbeitnehmer eine Probezeit auferlegen möchte, sich über die Ausbildung dieses Arbeitnehmers erkundigen, um die Dauer der Probezeit festzulegen.

Anmerkung

Wenn die im Vertrag vorgesehene Probezeit diese Höchstgrenzen überschreitet, ist die Probezeitklausel nicht gänzlich sondern nur bezüglich der das gesetzliche Minimum überschreitenden Dauer nichtig.

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