Grundsätzliches
Wenn die Parteien die Aufnahme einer Probezeitklausel in den Arbeitsvertrag vereinbaren, darf diese Probezeit nicht kürzer als 2 Wochen und nicht länger als 6 Monate sein.
Ausnahmen bezüglich der Höchstdauer der Probezeit
Probezeit mit einer Höchstdauer von 3 Monaten
Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen, wenn der Bildungsstand des Arbeitnehmers nicht mindestens dem des Gesellenbriefs (CATP) entspricht. Demnach muss ein Arbeitgeber, der einem neu einzustellenden Arbeitnehmer eine Probezeit auferlegen möchte, sich über die Ausbildung dieses Arbeitnehmers erkundigen, um die Dauer der Probezeit festzulegen.
Probezeit mit einer Höchstdauer von 12 Monaten
Die Probezeit kann bis zu 12 Monate betragen, wenn die im Arbeitsvertrag vorgesehene monatliche Bruttovergütung mindestens 5.062,14 € zum Index 944,43 (bzw. 536 € zum Index 100) beträgt.
Allgemeine Regel Bildungsstand < CATP |
Allgemeine Regel Bildungsstand ≥ CATP |
Anfangsvergütung ≥ 5.062,14 € (Index 944,43) |
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2 Wochen (mindestens) |
2 Wochen (mindestens) |
2 Wochen (mindestens) |
3 Wochen |
3 Wochen |
3 Wochen |
4 Wochen |
4 Wochen |
4 semaines |
2 Monate |
2 Monate |
2 Monate |
3 Monate (höchstens) |
3 Monate |
3 Monate |
4 Monate |
4 Monate |
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5 Monate |
5 Monate |
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6 Monate (höchstens) |
6 Monate |
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7 Monate |
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8 Monate |
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9 Monate |
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10 Monate |
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11 Monate |
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12 Monate (höchstens) |
Es obliegt dem Arbeitgeber, sich über den Bildungsstand des Arbeitnehmers, den er einstellen möchte, zu erkundigen, um eine Probezeit festzulegen, die der gesetzlich vorgesehenen Dauer entspricht.
Anmerkung
Wenn die im Vertrag vorgesehene Probezeit diese Höchstgrenzen überschreitet, ist die Probezeitklausel nicht gänzlich, sondern nur bezüglich der das gesetzliche Minimum überschreitenden Dauer nichtig.