Ja.
Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die einem Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Auszubildenden mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellt, verbietet, eine Probezeit vorzusehen.
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Ja.
Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die einem Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Auszubildenden mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellt, verbietet, eine Probezeit vorzusehen.