Ja.
Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die einem Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Auszubildenden mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellt, verbietet, eine Probezeit vorzusehen.
Ja.
Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die einem Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Auszubildenden mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einstellt, verbietet, eine Probezeit vorzusehen.