- D5a1 - Was versteht man unter Arbeitszeit?
- D5a2 - Für wen gelten die Vorschriften in Sachen Arbeitszeit?
- D5a3 - Welche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit können die Parteien vereinbaren?
- D5a4 - Wie dürfen die Arbeitsstunden auf die Wochentage verteilt werden?
- D5a5 - Darf ein Arbeitnehmer die Arbeitszeit mehrerer Beschäftigungen kumulieren?
- D5a6 - Darf der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers einseitig ändern?
- D5a7 - Darf der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag festgelegte Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage einseitig ändern?
- D5a8 - Wie hoch ist die Höchstarbeitszeit, einschließlich Überstunden?
- D5a9 - In welchen Fällen ist eine Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche zulässig?
- D5a10 - Gilt die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit?
- D5a11 - Gilt das An- oder Ausziehen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit?
- D5a12 - Gelten der Bereitschaftsdienst, die Arbeitsbereitschaft und die Rufbereitschaft als Arbeitszeit?
- D5a13 - Welche Regelungen gelten für den Bereitschaftsdienst, die Arbeitsbereitschaft und die Rufbereitschaft?
- D5a15 - Muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit in ein Verzeichnis eintragen?
- D5a14 - Welche Regeln gelten für die obligatorische Schulungszeit des Arbeitnehmers?