Vollzeitarbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie sie im Arbeitsvertrag angegeben ist, ändern, wenn die Möglichkeit einer solchen Änderung im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.
Beispiele
„Die Arbeitszeiten können je nach Bedarf des Arbeitgebers variieren.
Wenn es keine solche Flexibilitätsklausel gibt, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen. Andernfalls muss er gegebenenfalls das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrags zum Nachteil des Arbeitnehmers einhalten, wenn die beabsichtigte Änderung wesentlich ist.
Teilzeitarbeitnehmer
Eine Änderung der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.
Ist der Arbeitnehmer nicht einverstanden, ist eine Änderung der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage nicht möglich.