Es steht den Parteien des Arbeitsvertrags in der Regel frei, die Arbeitszeit nach Belieben festzulegen.
Diese Freiheit ist jedoch dahingehend strikt begrenzt, dass die Arbeitszeit folgende Dauern nicht überschreiten darf:
- 8 Stunden pro Tag und
- 40 Stunden pro Woche.
In vertraglichen, individuellen oder kollektiven Vereinbarungen können gegebenenfalls kürzere Arbeitszeiten vorgesehen sein.