Tägliche Arbeitszeit bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage oder weniger
Wenn die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage oder weniger verteilt sind, kann die reguläre Arbeitszeit automatisch auf bis zu 9 Stunden pro Tag festgesetzt werden, sofern die Gesamtanzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden die im Unternehmen geltende reguläre wöchentliche Arbeitszeit nicht übersteigt.
Unserer Ansicht nach greift diese Ausnahmeregelung nur unter der Bedingung, dass die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage oder weniger verteilt sind und die im Unternehmen geltende reguläre wöchentliche Arbeitszeit nicht überstiegen wird.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, gelten einzig die Arbeitsstunden, die die 9. Arbeitsstunde pro Tag übersteigen, als Überstunden.
Sind die wöchentlichen Arbeitsstunden allerdings auf mehr als 5 Tage verteilt oder übersteigen die im Unternehmen geltende reguläre wöchentliche Arbeitszeit, ist die Ausnahmeregelung nicht anwendbar und jede Arbeitsstunde, die über 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden pro Woche geleistet wird, als Überstunde zu verstehen.
Beispiele 1
Tag |
Geleistete Arbeitsstunden |
Montag |
9 Stunden |
Dienstag |
9 Stunden |
Mittwoch |
9 Stunden |
Donnerstag |
9 Stunden |
Freitag |
4 Stunden |
Samstag |
Ruhezeit |
Sonntag |
Ruhezeit |
Gesamt |
40 Stunden |
In diesem Beispiel ist die 9. von Montag bis Donnerstag geleistete Stunde nicht als Überstunde anzusehen, da die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage verteilt sind und die reguläre wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überstiegen wird.
Beispiele 2
Tag |
Geleistete Arbeitsstunden |
Montag |
Ruhezeit |
Dienstag |
7 Stunden |
Mittwoch |
10 Stunden |
Donnerstag |
10 Stunden |
Freitag |
8 Stunden |
Samstag |
5 Stunden |
Sonntag |
Ruhezeit |
Gesamt |
40 Stunden |
In diesem Beispiel ist einzig die 10. am Mittwoch und am Donnerstag geleistete Stunde als Überstunde anzusehen, da die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage verteilt sind und die reguläre wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überstiegen wird.
Beispiele 3
Tag |
Geleistete Arbeitsstunden |
Montag |
8 Stunden |
Dienstag |
9 Stunden |
Mittwoch |
9 Stunden |
Donnerstag |
9 Stunden |
Freitag |
9 Stunden |
Samstag |
Ruhezeit |
Sonntag |
Ruhezeit |
Gesamt |
44 Stunden |
In diesem Beispiel ist die 9. von Dienstag bis Freitag geleistete Stunde als Überstunde anzusehen, da die reguläre wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden überstiegen wird.
Beispiele 4
Tag |
Geleistete Arbeitsstunden |
Montag |
6 Stunden |
Dienstag |
8 Stunden |
Mittwoch |
6 Stunden |
Donnerstag |
6 Stunden |
Freitag |
9 Stunden |
Samstag |
5 Stunden |
Sonntag |
Ruhezeit |
Gesamt |
40 Stunden |
In diesem Beispiel ist die 9. am Freitag geleistete Stunde als Überstunde anzusehen, wenn die wöchentlichen Arbeitsstunden auf mehr als 5 Tage verteilt sind und dies, selbst wenn die reguläre wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überstiegen wird.
Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr als 5 Wochentage
Wenn die wöchentlichen Arbeitsstunden auf mehr als 5 Wochentage verteilt sind, können die Vertragsparteien grundsätzlich frei festlegen, wie die Arbeitsstunden auf die Werktage der Woche verteilt werden, wobei jedoch die tägliche Obergrenze von 8 Stunden und die wöchentliche Obergrenze von 40 Stunden einzuhalten sind.
Arbeitsstunden, die die genannten Obergrenzen überschreiten, gelten als Überstunden.