Ja.
Wenn der Arbeitnehmer Schutzkleidung oder eine Uniform tragen muss, wird die Zeit, die für das Anziehen dieser Kleidung benötigt wird, als tatsächliche Arbeitszeit angerechnet und zählt zur Arbeitszeit hinzu.
Ja.
Wenn der Arbeitnehmer Schutzkleidung oder eine Uniform tragen muss, wird die Zeit, die für das Anziehen dieser Kleidung benötigt wird, als tatsächliche Arbeitszeit angerechnet und zählt zur Arbeitszeit hinzu.