D5a14 - Welche Regeln gelten für die obligatorische Schulungszeit des Arbeitnehmers?

Wenn der Arbeitgeber durch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bzw. die Satzungsbestimmungen oder in Anwendung eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder von für allgemeinverbindlich erklärten Verträgen im Bereich des berufsübergreifenden sozialen Dialogs verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer im Rahmen der Ausübung seiner Arbeit eine Schulung anzubieten, muss diese Schulung:

  • dem Arbeitnehmer unentgeltlich angeboten werden,
  • während seiner Arbeitszeit stattfinden,
  • wobei diese Arbeitsstunden als tatsächliche Arbeit angesehen werden müssen. 

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