D5a1 - Was versteht man unter Arbeitszeit?

Begriffsbestimmungen

Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder seinen Arbeitgebern, falls er mehrere hat, zur Verfügung steht, mit Ausnahme der Ruhezeiten, in denen er seinem oder seinen Arbeitgeber(n) nicht zur Verfügung steht.

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