Die Vorschriften in Sachen Arbeitszeit gelten für alle im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer.
Die nachstehenden Arbeitszeitvorschriften gelten nicht für:
- Familienbetriebe, in denen ausschließlich Verwandte in auf- und absteigender Linie, Geschwister oder im gleichen Grade Verschwägerte des Arbeitgebers beschäftigt sind;
- Beschäftigte von Binnenschifffahrtsunternehmen;
- Schaustellerbetriebe;
- Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten;
- Handelsreisende und Handelsvertreter;
- Angestellte mit leitender Funktion und Führungskräfte.