D5a2 - Für wen gelten die Vorschriften in Sachen Arbeitszeit?

Die Vorschriften in Sachen Arbeitszeit gelten für alle im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer.

Die nachstehenden Arbeitszeitvorschriften gelten nicht für:

  • Familienbetriebe, in denen ausschließlich Verwandte in auf- und absteigender Linie, Geschwister oder im gleichen Grade Verschwägerte des Arbeitgebers beschäftigt sind;
  • Beschäftigte von Binnenschifffahrtsunternehmen;
  • Schaustellerbetriebe;
  • Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten;
  • Handelsreisende und Handelsvertreter;
  • Angestellte mit leitender Funktion und Führungskräfte.

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