- D2b1 - Wer gilt als Schüler oder Studierender?
- D2b2 - Können Beschäftigungsverträge für Schüler/Studierende mündlich abgeschlossen werden?
- D2b3 - Welche Angaben muss der Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende enthalten?
- D2b4 - Was passiert, wenn eine oder mehrere wesentliche Informationen des Beschäftigungsvertrags für Schüler/Studierende nicht an den Schüler oder Studierenden übermittelt werden?
- D2b5 - Wie lange dürfen Schülern oder Studierende höchstens beschäftigt werden?
- D2b6 - Wie hoch ist die Vergütung von Schülern und Studierenden?
- D2b7 - Müssen Schüler oder Studierende bei der Sozialversicherung angemeldet werden?
- D2b8 - Welche anderen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs gelten ebenfalls für Schüler und Studierende?
- D2b9 - Kann ein Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende vor dem Ablaufdatum aufgelöst werden?
- D2b10 - Kann der Arbeitgeber einen Schüler oder Studierenden entlassen?
- D2b11 - Kann der Schüler/Studierende seinen Beschäftigungsvertrag vor dem Ablaufdatum kündigen?
- D2b12 - Welche Gerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Beschäftigungsverträgen für Schüler/Studierende zuständig?
- D2b13 - Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Schulpflicht auf die Beschäftigung von Schülern und Studierenden?
- D2b14 - Ist es möglich, einen Schüler/Studierenden während der im Ausland geltenden Schulferien/vorlesungsfreien Zeit zu beschäftigen?
- D2b15 - Können Schüler und Studenten an Sonn- und Feiertagen arbeiten?