D2b10 - Kann der Schüler/Studierende seinen Beschäftigungsvertrag vor dem Ablaufdatum kündigen?

Der Schüler/Studierende kann nicht ordentlich kündigen.

Im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers kann der Schüler/Studierende jedoch fristlos kündigen.

In diesem Fall ist dasselbe Verfahren wie bei einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers einzuhalten.

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