D2b14 - Ist es möglich, einen Schüler/Studierenden während der im Ausland geltenden Schulferien/vorlesungsfreien Zeit zu beschäftigen?

Volljährige Schüler und Studierende

Volljährige Schüler und Studierende, die während den Schul-oder Semesterferien beschäftigt sind, dürfen an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen arbeiten.

Sonntagsarbeit

Die Zuschläge nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts sind anwendbar  (FAQ D5e6 et FAQ D9a3)

Bei Sonntagsarbeit haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 70% für jede an Sonntagen geleistete Arbeitsstunde.

Arbeitnehmer die am Sonntag arbeiten haben Anspruch auf eine Ausgleichsruhezeit in Höhe:

  • eines vollen Tages, wenn die Dauer der Sonntagsarbeit mehr als 4 Stunden;
  • eines halben Tages, wenn die Dauer der Sonntagsarbeit nicht mehr als 4 Stunden betragen hat.

Im Falle der Ausgleichsruhezeit wird lediglich der Zuschlag von 70 % geschuldet.

Wenn die Dauer der Arbeit nicht mehr als 4 Stunden betragen hat, muss die Ausgleichsruhezeit vor oder nach 13.00 Uhr gewährt werden, und am entsprechenden Tag darf die Arbeitszeit 5 Stunden nicht überschreiten.

Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag

Vergütung der Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag, der mit einem Werktag zusammenfällt

Muss ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, hat er für jeden gesetzlichen Feiertag, der mit einem Werktag zusammenfällt, Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von:

  • der Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären, zum normalen Stundentarif
  • + Vergütung der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden zum normalen Stundentarif
  • + Zuschlag von 100 % des normalen Stundentarifs der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden.

Die Gesamtvergütung für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag beläuft sich demnach auf 300 %.

Der Gesetzgeber sieht keinen Ausgleichsurlaub für gesetzliche Feiertage, an denen gearbeitet wird und die auf einen Werktag fallen, vor.

Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, an dem ein Arbeitnehmer laut seinem Arbeitsvertrag nicht gearbeitet hätte, ist hingegen Ausgleichsurlaub vorgesehen. In diesem Fall beläuft sich die Gesamtvergütung auf 200 % und einen Tag Ausgleichsurlaub, der binnen 3 Monaten bewilligt werden muss (Gesetzentwurf Nr. 4828/0, S. 3).

Vergütung der Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag, der mit einem Sonntag zusammenfällt

Ein Arbeitnehmer, der an einem gesetzlichen Feiertag, der mit einem Sonntag zusammenfällt, arbeitet, hat Anspruch auf:

  • um den Feiertag zu vergüten, der mit einem Sonntag zusammenfällt:
    • einen Tag Ausgleichsurlaub, der von jedem Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten nach dem betreffenden Feiertag genommen werden muss;
  • um die Arbeit an einem Feiertag zu vergüten:
    • die Vergütung der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden zum normalen Stundentarif
    • + Feiertagszuschlag = 100 % des normalen Stundentarifs der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden
  • um die Arbeit an einem Sonntag zu vergüten :
    • Lohnzuschlag von 70 % des normalen Stundentarifs der am Sonntag geleisteten Arbeitsstunden.

Handelt es sich bei diesen an einem Sonntag geleisteten Arbeitsstunden gleichzeitig um Überstunden für den Arbeitnehmer, hat dieser ebenfalls Anspruch auf einen Zuschlag von 40 % oder auf Ausgleichsruhezeit von anderthalb Stunden pro geleistete Überstunde.

Jugendliche Schüler und Studierende (15 bis 18 Jahre)

Als Ausnahmereglung und nach Artikel L. 151-7 Absatz 2, Punkt 2 des Arbeitsgesetzbuches, dürfen jugendliche Schüler und Studierende (15 bis 18 Jahre), die während der Schulferien beschäftigt sind, an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen arbeiten.

Bei Sonntagsarbeit gelten folgende Zuschläge:

·         Während des Zeitraumes von 12 Tagen unmittelbar nach einem Sonntag oder Feiertag, an dem der Jugendliche gearbeitet hat, muss ein voller Tag als Ausgleichsruhezeit für die Arbeit am Sonntag oder Feiertag gewährt werden.

·         Zuschlag von 100 %.

Es ist zu beachten, dass Jugendliche nur an einem von 2 Sonntagen arbeiten dürfen, mit Ausnahme des Hotel- und Gastronomiegewerbe, in dem diese Begrenzung während der Monaten Juli und August nicht gilt.

Bei Arbeit während eines gesetzlichen Feiertags gelten folgende Zuschläge:

  • Während des Zeitraumes von 12 Tagen unmittelbar nach einem Sonntag oder Feiertag, an dem der Jugendliche gearbeitet hat, muss ein voller Tag als Ausgleichsruhezeit für die Arbeit am Sonntag oder Feiertag gewährt werden
  • Même salaire que pour le travail de dimanche, en plus de l’indemnité prévue par les articles L. 232-6 et L. 232-7 du Code du travail.  Selber Lohn wie für Sonntagsarbeit zuzüglich der Vergütungen die in den Artikeln L. 232-6 und L. 232-7 vorgesehen sind.

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