D2b14 - Ist es möglich, einen Schüler/Studierenden während der im Ausland geltenden Schulferien/vorlesungsfreien Zeit zu beschäftigen?

Ja.

Als Schüler oder Studierende gelten Personen zwischen 15 und 27 Jahren, die an einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland eingeschrieben sind und als ordentliche Schüler oder Studierende am Vollzeitunterricht teilnehmen.

Demnach können an einer ausländischen Bildungseinrichtung eingeschriebene Schüler/Studierende, die von den Schulferien in Luxemburg abweichende Ferien oder vorlesungsfreie Zeiten haben, in Luxemburg mit einem Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende beschäftigt werden.

Eine Studienbescheinigung kann als Nachweis dienen, dass der Schüler oder Studierende zur gegebenen Zeit Ferien hat.

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