Alle gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer finden auf Schüler und Studierende Anwendung:
- Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zum Schutz der jungen Arbeitnehmer;
- Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Frauen;
- ärztliche Einstellungsuntersuchungen;
- Schutz vor Mobbing und Gewalt sowie vor ionisierender Strahlung.
Anmerkung
Ausnahmen:
- Bezahlter Erholungsurlaub
Schüler und Studierende haben keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
Der Sonderurlaub ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu gewähren, es wird jedoch keine Vergütung für die Abwesenheitszeiten gezahlt.
- Krankheit
Schüler und Studierende haben keinen Anspruch auf Vergütung für die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten. Zudem besteht für die Beschäftigung von Schülern und Studierenden keine Krankenversicherungspflicht.
- Sonntagsarbeit und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
Volljährige Schüler und Studierende, die während der Schulferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit beschäftigt sind, dürfen an Sonntagen oder an Feiertagen arbeiten. Aufgrund einer Ausnahmereglung dürfen auch jugendliche Arbeitnehmer (15 bis 18 Jahre), die während der Schulferien beschäftigt sind, an Sonntagen oder an Feiertagen arbeiten.