Begriffsbestimmungen
Als Schüler oder Studierende gelten Personen:
- zwischen 15 und 27 Jahren (Stichdatum: 27. Geburtstag);
- die an einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind (an einer ausländischen Bildungseinrichtung immatrikulierte Studierende, deren vorlesungsfreie Zeiten von den Ferienzeiten in Luxemburg abweichen, können ebenfalls in Luxemburg mit einem Beschäftigungsvertrag für Studierende beschäftigt werden) und
- die als ordentliche Schüler oder Studierende am Vollzeitunterricht teilnehmen.
Als Schüler und Studierende gelten ebenfalls Personen, die seit weniger als 4 Monaten nicht mehr in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind oder deren Status als Volontär im Sinne des Gesetzes vom 31. Oktober 2007 in seiner geänderten Fassung (loi modifiée du 31 octobre 2007 sur le service volontaire des jeune) seit weniger als 4 Monaten geendet hat.
Schüler oder Studierende können bei Arbeitgebern des öffentlichen oder privaten Sektors während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit gegen Bezahlung beschäftigt werden.