D2b6 - Wie hoch ist die Vergütung von Schülern und Studierenden?

Die Vergütung von Schülern oder Studierenden darf 80 % des sozialen Mindestlohns nicht unterschreiten.

Seit dem 1. Januar 2025 (Index 944,43) gelten folgende Löhne für Schüler und Studierende:

Tabelle: Vergütung für Schüler und Studierende
Alter % Bruttostundenlohn (€) Bruttomonatslohn (€)
Index 944,43

18 Jahre und älter, nicht qualifiziert

80 % von 100 % des sozialen Mindestlohns

12,1979 €

2.110,23 €

17 - 18 Jahre

80 % von 80 % des sozialen Mindestlohns

9,7583 €

1.688,18 €

15 - 17 Jahre

75% von 80% des sozialen Mindestlohns

9,1484 €

1.582,67 €

 

Nota bene:

Wenn die maximale Dauer der Beschäftigung eines Studierenden (FAQ D2b4) überschritten wird, ist für die Periode der Überschreitung der maximalen Beschäftigungsdauer der unqualifizierte soziale Mindestlohn anzuwenden.

Seit dem 1. Januar 2025 (Index 944,43) ist der soziale Mindestlohn wie folgt festgesetzt:

Alter % Bruttostundenlohn (€)   Bruttolohn (€)
Index Basis 100
Bruttomonatslohn (€)
Index 944,43

18 Jahre und älter, nicht qualifiziert

100%

15,2473

279,30

2.637,79

17 – 18 Jahre

80%

12,1979

223,44

2.110,23

de 15 à 17 ans

75%

11,4355

209,47

1.978,34

18 Jahre und älter, qualifiziert

120%

18,2968

335,16

3.165,35

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