D2b5 - Wie lange dürfen Schülern oder Studierende höchstens beschäftigt werden?

Die Dauer der Beschäftigung darf 2 Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten, selbst wenn mit einem Schüler oder Studierenden mehrere Verträge während eines Jahres abgeschlossen werden.

Es ist demnach möglich einen oder mehrere Studentenverträge in Teilzeit für eine Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Monaten während eines oder mehrerer Zeiträume von Schulferien abzuschließen, unter der Voraussetzung, dass 2 mal 173 = 346 Stunden pro Kalenderjahr nicht überstiegen werden.

Beispiel

Es ist möglich einen oder mehrere Studentenverträge in Teilzeit über 20 Stunden pro Woche (= 86,5 Stunden pro Monat) während eines Zeitraumes von 4 Monaten pro Kalenderjahre (4 x 86,5 = 346 Stunden) abzuschließen.

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