Gemäß Artikel L. 151-7 des Arbeitsgesetzbuchs gelten die Rechte von Arbeitnehmern in Bezug auf nicht gearbeitete gesetzliche Feiertage auch für Schüler und Studenten während der Schulferien.
Gesetzlicher Feiertag, der mit einem Sonntag zusammenfällt
Feiertag, an dem der Schüler oder Studierende sowieso nicht gearbeitet hätte
Fällt ein Feiertag mit einem Sonntag zusammen, hat der Schüler oder Studierende Anspruch auf:
- 1 Tag Ausgleichsurlaub, der innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genommen werden muss, beziehungsweise vor Vertragsende, wenn dieser eine Dauer von weniger als 3 Monaten hat (unter Einhaltung der maximalen Beschäftigungsdauer für Schüler und Studierende) (FAQ D2b6).
Ausgleichsurlaub muss als solcher genommen werden und kann nicht die Form einer finanziellen Entschädigung annehmen.
Feiertag, an dem der Schüler oder Studierende normalerweise gearbeitet hätte
Fällt ein Feiertag mit einem Sonntag zusammen, an dem der Schüler oder Studierende laut Arbeitsvertrag normalerweise gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären, ohne Anrechnung eines zusätzlichen Ausgleichsurlaubstages (FAQ D2b7 FAQ D2b16).
Gesetzlicher Feiertag, der mit einem Werktag zusammenfällt
In diesem Fall muss unterschieden werden, ob der Schüler oder Studierende an diesem Tag laut seinem Arbeitsvertrag sowieso nicht gearbeitet hätte oder ob er normalerweise gearbeitet hätte bzw. nur 4 oder weniger Stunden gearbeitet hätte.
Feiertag, an dem der Schüler oder Studierende sowieso nicht gearbeitet hätte
Fällt ein gesetzlicher Feiertag mit einem Werktag zusammen, an dem der Schüler oder Studierende laut seinem Arbeitsvertrag sowieso nicht gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- 1 Tag Ausgleichsurlaub, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genommen werden muss.
Fallen zwei gesetzliche Feiertage auf denselben Werktag, an dem ein Schüler oder Studierende sowieso nicht gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- 1 Tag Ausgleichsurlaub, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss.
- 1 Tag Ausgleichsurlaub für den zweiten gesetzlichen Feiertag, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss.
Kann der Ausgleichsurlaub während der Dauer des Studentenvertrags nicht gewährt werden (FAQ D2b6), hat der Schüler/Studierende Anspruch auf eine Vergütung, die der Dauer des besagten Urlaubs entspricht.
Feiertag, an dem der Schüler oder Studierende normalerweise gearbeitet hätte
Fällt ein gesetzlicher Feiertag mit einem Werktag zusammen, an dem der Schüler oder Studierende laut seinem Arbeitsvertrag mehr als 4 Stunden gearbeitet hätte, hat er an diesem Tag frei und Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die er an diesem Tag normalerweise gearbeitet hätte, ohne dass er Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag hat.
Fallen zwei gesetzliche Feiertage auf denselben Werktag, an dem ein Schüler oder Studierende gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären, zum normalen Stundentarif,
- 1 Tag Ausgleichsurlaub für den zweiten gesetzlichen Feiertag, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss.
Kann der Ausgleichsurlaub während der Dauer des Studentenvertrags nicht gewährt werden (FAQ D2b6), hat der Schüler/Studierende Anspruch auf eine Vergütung, die der Dauer des besagten Urlaubs entspricht.
Feiertag, an dem der Schüler oder Studierende 4 oder weniger Stunden gearbeitet hätte
Fällt ein gesetzlicher Feiertag mit einem Werktag zusammen, an dem der Schüler oder Studierende laut seinem Arbeitsvertrag nur 4 oder weniger Stunden gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären,
- + ½ Tag Ausgleichsurlaub, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss.
Fallen zwei gesetzliche Feiertage auf denselben Werktag, an dem ein Schüler oder Studierende 4 oder weniger Stunden gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären,
- + ½ Tag Ausgleichsurlaub, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss. Kann der Ausgleichsurlaub während der Dauer des Studentenvertrags nicht gewährt werden (FAQ D2b6), hat der Schüler/Studierende Anspruch auf eine Vergütung, die der Dauer des besagten Urlaubs entspricht.
- + ½ Tag Ausgleichsurlaub für den zweiten gesetzlichen Feiertag, der, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag nach dem betreffenden Feiertag genehmigt werden muss.
Kann der Ausgleichsurlaub während der Dauer des Studentenvertrags nicht gewährt werden (FAQ D2b6), hat der Schüler/Studierende Anspruch auf eine Vergütung, die der Dauer des besagten Urlaubs entspricht.