- D11b1 - Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bitten, bevor er ihn entlässt?
- D11b2 - In welcher Form muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu dem Vorgespräch bitten?
- D11b3 - Wann muss das Vorgespräch stattfinden?
- D11b4 - Wie läuft das Vorgespräch ab?
- D11b5 - Zu welchem Zeitpunkt nach dem Vorgespräch muss dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mitgeteilt werden?
- D11b6 - Welche Konsequenz hat das Nichterscheinen des Arbeitnehmers zu dem Vorgespräch?
- D11b7 - Welche Konsequenzen hat eine Kündigung ohne Vorgespräch?
- D11b8 - Welche Sachverhalte gelten als schwerwiegende Verfehlung?
- D11b9 - In welcher Form muss dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mitgeteilt werden?
- D11b10 - Welchen Inhalt muss ein Kündigungsschreiben im Rahmen einer fristlosen Entlassung haben?
- D11b11 - Innerhalb welcher Frist kann man eine schwerwiegende Verfehlung geltend machen?
- D11b12 - Kann der Arbeitgeber eine sofortige Suspendierung aussprechen?
- D11b13 - Hat ein Arbeitnehmer, dem wegen einer schwerwiegenden Verfehlung gekündigt wurde, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- D11b14 - Was ist unter einer Suspendierung zu verstehen?
- D11b15 - Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach der Suspendierung krank wird?
- D11b16 - Kann eine fristlose Entlassung während einer Kündigungsfrist erfolgen?
- D11b17 - Ist der Arbeitnehmer speziell vor einer Kündigung geschützt, die aufgrund einer Beanstandung oder einer Beschwerde des Arbeitnehmers oder als Reaktion auf die Ausübung eines Rechtsbehelfs, um die Achtung seiner im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Rechte sicherzustellen, erfolgt?