- D11b1 - Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bitten, bevor er ihn entlässt?
- D11b2 - In welcher Form muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu dem Vorgespräch bitten?
- D11b3 - Wann muss das Vorgespräch stattfinden?
- D11b4 - Wie läuft das Vorgespräch ab?
- D11b5 - Zu welchem Zeitpunkt nach dem Vorgespräch muss dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mitgeteilt werden?
- D11b6 - Welche Konsequenz hat das Nichterscheinen des Arbeitnehmers zu dem Vorgespräch?
- D11b7 - Welche Konsequenzen hat eine Kündigung ohne Vorgespräch?
- D11b8 - Welche Sachverhalte gelten als schwerwiegende Verfehlung?
- D11b9 - In welcher Form muss dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mitgeteilt werden?
- D11b10 - Welchen Inhalt muss ein Kündigungsschreiben im Rahmen einer fristlosen Entlassung haben?
- D11b11 - Innerhalb welcher Frist kann man eine schwerwiegende Verfehlung geltend machen?
- D11b12 - Kann der Arbeitgeber eine sofortige Suspendierung aussprechen?
- D11b13 - Hat ein Arbeitnehmer, dem wegen einer schwerwiegenden Verfehlung gekündigt wurde, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- D11b14 - Was ist unter einer Suspendierung zu verstehen?
- D11b15 - Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach der Suspendierung krank wird?
- D11b16 - Kann eine fristlose Entlassung während einer Kündigungsfrist erfolgen?