D11b6 - Welche Konsequenz hat das Nichterscheinen des Arbeitnehmers zu dem Vorgespräch?

Sollte der zum Vorgespräch eingeladene Arbeitnehmer nicht erscheinen, wird die Kündigung frühestens am Tag nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin und spätestens 8 Tage nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin mitgeteilt, es sei denn, der geltende Tarifvertrag sieht eine andere Frist vor.

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