Sollte der zum Vorgespräch eingeladene Arbeitnehmer nicht erscheinen, wird die Kündigung frühestens am Tag nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin und spätestens 8 Tage nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin mitgeteilt, es sei denn, der geltende Tarifvertrag sieht eine andere Frist vor.