Das Vorgespräch kann frühestens am zweiten Werktag nach dem Tag des Versands des Einschreibens oder der Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung stattfinden, sofern der geltende Tarifvertrag keine andere Fristen vorsieht.
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Das Vorgespräch kann frühestens am zweiten Werktag nach dem Tag des Versands des Einschreibens oder der Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung stattfinden, sofern der geltende Tarifvertrag keine andere Fristen vorsieht.