D11b3 - Wann muss das Vorgespräch stattfinden?

Das Vorgespräch kann frühestens am zweiten Werktag nach dem Tag des Versands des Einschreibens oder der Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung stattfinden, sofern der geltende Tarifvertrag keine andere Fristen vorsieht.

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