D11b9 - In welcher Form muss dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mitgeteilt werden?

Möchte der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen, muss er ihm dies wie folgt mitteilen:

  • schriftlich;
  • per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe an den Arbeitnehmer in zweifacher Ausfertigung mit Empfangsbestätigung per Unterschrift.

Der Arbeitgeber schickt das Kündigungsschreiben an die letztbekannte Adresse des Arbeitnehmers.

Anmerkung
Eine mündliche Kündigung ist unrechtmäßig.

Zum letzten Mal aktualisiert am