Begriffsbestimmungen
Die Suspendierung stellt eine vorsorgliche Maßnahme dar, die der Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer ergreift, der eine schwere Verfehlung begangen hat, sodass eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses sofort und endgültig unmöglich wird. Eine Suspendierung wird bis zur endgültigen Strafe, d. h. bis zur Kündigung, ausgesprochen.
Suspendiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung, ist der Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freigestellt, aber mit Fortzahlung der Arbeitsentgelte, der Zulagen und anderer Vorteile bis zum Tag der Kündigungsmitteilung.