Die Entlassung des Arbeitnehmers wegen schwerwiegender Verfehlung wird frühestens am Tag nach dem Vorgespräch und spätestens 8 Tage nach dem Vorgespräch mitgeteilt, es sei denn, im geltenden Tarifvertrag ist eine andere Frist vorgesehen.
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Die Entlassung des Arbeitnehmers wegen schwerwiegender Verfehlung wird frühestens am Tag nach dem Vorgespräch und spätestens 8 Tage nach dem Vorgespräch mitgeteilt, es sei denn, im geltenden Tarifvertrag ist eine andere Frist vorgesehen.