- D10a1 - Wer genießt Schutz vor Mobbing?
- D10a2 - Was versteht man unter Mobbing im Arbeitsverhältnis?
- D10a3 - Welche allgemeinen Verpflichtungen hat der Arbeitgeber in Sachen Mobbing?
- D10a4 - Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber zur Prävention von Mobbing umsetzen?
- D10a5 - Was muss der Arbeitgeber tun, wenn er von Mobbingverhalten erfährt?
- D10a6 - In welchen Fällen kann das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) eingeschaltet werden?
- D10a7 - Welche Rolle spielt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) bei Mobbing im Arbeitsverhältnis?
- D10a8 - Mit welchen Folgen muss der Arbeitgeber rechnen, wenn er bei Mobbing nicht reagiert?
- D10a9 - Müssen Mobbingopfer und -zeugen negative Auswirkungen befürchten?
- D10a10 - Wie können Mobbingopfer und -zeugen auf eine Kündigung infolge einer Meldung reagieren?
- D10a11 - Welche Rolle spielt der Betriebsrat in Sachen Mobbing?
- D10a12 - Kann ein Arbeitnehmer, der Opfer von Mobbing wurde, die weitere Fortführung des Arbeitsvertrags verweigern?
- D10a13 - Mit welchen Folgen muss der Täter einer Mobbinghandlung rechnen?
- D10a14 - Gilt das Übereinkommen vom 25. Juni 2009 über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz noch?