Schutz vor Mobbing genießen:
- Arbeitnehmer im Sinne von Artikel L. 121-1 des Arbeitsgesetzbuchs,
- Praktikanten,
- Auszubildende und
- während der Schulferien und vorlesungsfreien Zeit beschäftigte Schüler und Studierende.
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Schutz vor Mobbing genießen: