Dem Arbeitgeber obliegt eine Pflicht zum Schutz gegen Mobbinghandlungen im Arbeitsverhältnis.
Dafür verlangt das Arbeitsgesetzbuch vom Arbeitgeber, jegliche Art von Mobbing durch verschiedene Maßnahmen zu verhindern, die innerhalb des Unternehmens einzurichten sind, und erlegt ihm eine Pflicht zum Eingreifen auf, d. h., dass er bei jedem Mobbingverhalten, von dem er im Arbeitsverhältnis Kenntnis erlangt, sofort dafür sorgt, dass es eingestellt wird.
Dem Arbeitgeber drohen bei Nichteinhaltung seiner Pflichten verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen.