Wenn der Arbeitgeber von Mobbing im Arbeitsverhältnis erfährt, muss er die Maßnahmen ergreifen, damit die Mobbinghandlungen unverzüglich beendet werden.
Der Arbeitgeber muss eine interne Bewertung durchführen, die sich auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen sowie die mögliche Umsetzung neuer Präventionsmaßnahmen bezieht, die insbesondere in Bezug auf Folgendes zu ergreifen sind:
- Unternehmensorganisation,
- Überarbeitung der bei Mobbing angewandten Verfahren,
- Unterrichtung der Arbeitnehmer.
Diese Bewertung sowie spätere Neubewertungen müssen nach Absprache mit dem Betriebsrat oder, falls es keinen solchen gibt, mit dem gesamten Personal erfolgen.