Nachdem es eingeschaltet wurde, hört das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) den Arbeitnehmer, der sich als Opfer einer Mobbinghandlung im Arbeitsverhältnis betrachtet, sowie den mutmaßlichen Täter der Mobbinghandlung und eventuell auch andere Arbeitnehmer und den Arbeitgeber oder dessen Vertreter an.
Nach der Untersuchung des Falls und den durchgeführten Anhörungen erstellt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Beendigung der Mobbinghandlungen enthält.
Spätestens fünfundvierzig Tage nach Eingang der Akte übermittelt der Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) oder sein Vertreter den vollständigen Bericht an den betreffenden Arbeitgeber.
Bei Vorliegen von Mobbinghandlungen fordert der Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) den Arbeitgeber auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Mobbinghandlungen innerhalb einer gemäß den Elementen des Berichts festgelegten Frist unverzüglich beendet werden.