Als Mobbing wurden folgende Handlungen betrachtet:
- Ausgrenzung und Kommunikationsverweigerung;
- ungerechte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Arbeitnehmern;
- Missbrauch der Disziplinargewalt;
- Zurückhaltung von nützlichen Informationen;
- Diskreditierung bei Kollegen;
- Ableistung von zahllosen Überstunden;
- nachfolgende Änderungen der Aufgaben.