Im Falle einer Auflösung des Arbeitsvertrags kann der Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung der Kündigung mit einem einfachen Antrag an den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts die Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung und die Anordnung seines Verbleibs oder gegebenenfalls seiner Wiedereinstellung mit Beibehaltung der mit seiner Betriebszugehörigkeit verbundenen Rechte beantragen.
Stellt das befasste Gericht einen Missbrauch des Kündigungsrechts fest, verurteilt es den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadenersatz an den Arbeitnehmer, dies nicht nur unter Berücksichtigung des Schadens, der ihm durch die Kündigung entstanden ist, sondern gegebenenfalls auch desjenigen, den er aufgrund des Mobbings, dem er im Arbeitsverhältnis ausgesetzt war, erlitten hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, den Zusammenhang zwischen der Entscheidung des Arbeitgebers und dem Mobbingfall zu beweisen.