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D14a - Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- D14a1 - Was ist unter einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung zu verstehen?
- D14a2 - In welchen Fällen liegt eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung vor?
- D14a3 - Was ist der Unterschied zwischen einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung und einem Dienstleistungsvertrag?
- D14a4 - Woran erkennt man, ob es sich um eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung oder einen Dienstleistungsvertrag handelt?
- D14a5 - In welchen Fällen kann auf eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen werden?
- D14a6 - Welche Schritte sind zu unternehmen, um eine Genehmigung für eine Arbeitnehmerüberlassung zu erhalten?
- D14a7 - In welchen Fällen sind die Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung nicht anwendbar?
- D14a8 - Hat der überlassene Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts?
- D14a9 - Haben die überlassenen Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen dieselben Zugangsrechte wie die unbefristeten Arbeitnehmer dieses Unternehmens?
- D14a10 - Wie sind die Verantwortlichkeiten auf entleihendes Unternehmen und Arbeitgeber verteilt?
- D14a11 - Gelten die Bestimmungen für die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung auch für die Überlassung von Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit im Ausland ausüben?
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D14b - Rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung
- D14b1 - In welchem Fall ist die Arbeitnehmerüberlassung untersagt?
- D14b2 - Welche Tätigkeiten sind als zulässig zu betrachten?
- D14b3 - Welche Auswirkungen hat eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung auf den Arbeitsvertrag?
- D14b4 - Welche Auswirkungen hat eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung auf die Vergütung des Arbeitnehmers?
- D14b5 - Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung?