D14a9 - Haben die überlassenen Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen dieselben Zugangsrechte wie die unbefristeten Arbeitnehmer dieses Unternehmens?

Die überlassenen Arbeitnehmer haben im entleihenden Unternehmen unter denselben Bedingungen wie die fest angestellten Arbeitnehmer Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere zur Kantine, und zu den Transportmitteln, die diese Arbeitnehmer nutzen dürfen.

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