Jede Person, die Dritten Arbeitnehmer überlässt und dabei gegen die Bestimmungen von Artikel L. 133-1 verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro und im Wiederholungsfall mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 6 Monaten und/oder einer Geldstrafe von 1.250 bis 12.500 Euro bestraft.
Die Geldstrafe wird pro Arbeitnehmer, bei dem gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen wird, verhängt.