Das luxemburgische Arbeitsgesetz enthält keine Definition der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung.
In den parlamentarischen Arbeiten zum Gesetz vom 19. Mai 1994 zur Regelung der Zeitarbeit und der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung (loi du 19 mai 1994 portant réglementation du travail intérimaire et du prêt temporaire de main d’œuvre) wird die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung als „ein Vertrag, in dessen Rahmen ein Arbeitgeber einen oder mehrere seiner Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Arbeitgeber überlässt“, definiert .