D14a7 - In welchen Fällen sind die Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung nicht anwendbar?

Die Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung gelten nicht für die Überlassung von Arbeitnehmern durch das Unternehmen auf Grundlage eines Werk- oder Werklieferungsvertrags im Rahmen seiner gewöhnlichen und ständigen Geschäftstätigkeit.

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