Während der Dauer des Einsatzes der überlassenen Arbeitnehmer sind die Verantwortungsbereiche genau abgegrenzt.
Das entleihende Unternehmen ist allein verantwortlich für:
- die Einhaltung der Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz sowie
- die Anwendung der gesetzlichen, verordnungsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf diese Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber ist allein verantwortlich für:
- die Vergütung des überlassenen Arbeitnehmers und
- damit verbundene Sozialabgaben und Steuern.