Betriebsgenehmigungen

Jeder Betrieb im Verzeichnis benötigt eine sog. „Commodo-Incommodo“-Betriebsgenehmigung, die mit Bedingungen versehen ist und im Namen des Ministers für Arbeit.

In den Betriebsgenehmigungen für genehmigungspflichtige Betriebe werden die Einrichtungs- und Betriebsbedingungen festgelegt, die als notwendig erachtet werden, um die Umwelt zu schützen und die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen zu gewährleisten.

Die verschiedenen Arten von Betrieben oder Tätigkeiten sind in mehrere Klassen (1, 1A, 1B, 2, 3, 3A, 3B oder 4) aufgeteilt.

Diese Betriebe, die ehemals als gefährliche, gesundheitsgefährdende oder störende Betriebe bezeichnet wurden, müssen gemäß ihrer Klassifizierung genehmigt werden, und zwar durch:

  • den für die Umwelt zuständigen Minister (Klassen 1B und 3B);
  • den für die Arbeit zuständigen Minister (Klassen 1A und 3A);
  • die beiden vorgenannten Minister (Klassen 1 und 3);
  • den Bürgermeister der Standortgemeinde (Klasse 2).

Einreichung der Anträge: E-Formular Commodo

Von den Klassen 1, 1A, 1B, 2, 3, 3A und 3B betroffene Antragsteller können ihren Antrag auf Betriebsgenehmigung für einen genehmigungspflichtigen Betrieb über einen MyGuichet-Assistenten, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen und ihn der zuständigen Behörde mit den erforderlichen Anlagen zusenden.

  • Die Anträge für die Klassen 1A und 3A müssen beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt gestellt werden.,
  • Die Anträge für die Klassen 1, 1B, 3 und 3B müssen beim Umweltamt gestellt werden.,
  • Die Anträge für Klasse 2 müssen bei der Standortgemeinde gestellt werden.

Für Betriebe der Klasse 4 gilt die entsprechende spezielle großherzogliche Verordnung.

Die durch Ministerialerlass festgelegten Bedingungen sind entweder besondere und projektspezifische Betriebsgenehmigungen oder Standardbedingungen.

Neue, verbesserte Version des MyGuichet-Assistenten „E-Formular Commodo“

Seit der Einrichtung des MyGuichet-Assistenten „E-Formular Commodo“ im Juli 2017 haben viele Nutzer dem Umweltamt und dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ihre Erfahrungen und Anmerkungen mitgeteilt. Mithilfe dieser wertvollen Informationen konnte der Assistent verbessert werden. Wesentliche Verbesserungen erfolgten im Bereich:

  • der Navigation im Menü „Verzeichnis“ des Formulars
  • der Eingabefelder (Optimierung der Eingabefelder in Bezug auf die Bildschirmgröße),
  • des erzeugten PDF-Dokuments (Seitennummerierung des PDF).  

Das Projekt wird fortlaufend verbessert. Wir freuen uns über ein Feedback der Nutzer.

Wie ist der elektronische Assistent aufgebaut?

Auf Bitten der Nutzer haben das Umweltamt und das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ein Dokument namens „Plan Commodo-Assistent” erstellt.

Dieses Dokument, das von der Website des Umweltamts und des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamtes heruntergeladen werden kann, gibt einen Überblick über Struktur und die einzutragenden Inhalte des Assistenten.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Dokument nur ein Muster des Antragsformulars für die Genehmigung ist, und kein offizielles Dokument, das ausgefüllt werden kann!

Warum den Assistenten nutzen?

Da die Verzeichnisstruktur durch die Nutzung des Assistenten verbessert wird und die erfragten Informationen exakt den Anforderungen des Genehmigungsantrags entsprechen, können mit dem elektronischen Assistenten erstellte Anträge effizienter bearbeitet werden. Unsere Mitarbeiter müssen zum Beispiel weniger oft fehlende Zusatzdokumente anfordern oder im Rahmen des entsprechenden Antrags nicht erforderliche Dokumente lesen.

Schließlich möchten das Umweltamt und das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt unterstreichen, dass die Verwendung des elektronischen Assistenten Pflicht sein wird, sobald die Rechtsvorschriften zu den genehmigungspflichtigen Betrieben („Commodo“-Gesetze) angepasst sind. Neuen Nutzern empfehlen wir, sich bereits jetzt mit diesem Tool vertraut zu machen.

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