Chemikalien

Gute Laborpraxis (GLP)

Ziel der großherzoglichen Verordnung vom 5. Juli 2004 über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP) (règlement grand-ducal du 5 juillet 2004 concernant l’inspection et la vérification des bonnes pratiques de laboratoire (BPL)) ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Harmonisierung der Versuchsverfahren zuverlässige und aussagekräftige Versuchsdaten über die Sicherheit von industriellen chemischen Substanzen und Präparaten gewonnen werden, damit die Daten gegenseitig anerkannt werden.
Das Institut gewährleistet auf nationaler Ebene die Kommunikation und Koordination zwischen den Prüfbehörden für die Gute Laborpraxis.

Das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen organisiert die Audits für GLP auf nationaler Ebene und gewährleistet auf nationaler und internationaler Ebene die Kommunikation und Koordination zwischen den Prüfbehörden für Gute Laborpraxis.

Die mit der Konformitätskontrolle beauftragten Behörden sind gemäß ihren entsprechenden gesetzlichen Zuständigkeiten das Umweltamt, das nationale Gesundheitslabor, das Wasserwirtschaftsamt, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt und die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft.

Pikrinsäure

Pikrinsäure ist ein chemischer Stoff mit variabler Klassifizierung.

Mit 30 % Wasser stabilisiert (phlegmatisiert) fällt diese Substanz unter die Kategorie der entflammbaren und giftigen Feststoffe.

Wenn Pikrinsäure hingegen zu trocknen beginnt, bilden sich explosionsfähige Kristalle. Sie wird dann sehr empfindlich gegenüber Erschütterungen, Hitze und Reibung, verbunden mit einem hohen Explosionsrisiko.

Tipps

  • Überprüfen und identifizieren Sie die Chemikalien in Ihrem Betrieb, einschließlich Laborreagenzien und gefährlicher Abfälle.
  • Ziehen Sie die Sicherheitsdatenblätter Ihrer gefährlichen Stoffe und Produkte zu Rate.
  • Halten Sie sich an die Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

Substitutionsprinzip

Gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzen.

Nanopartikel

Aufgrund der unzureichenden Kenntnisse über die Gefahren für die Gesundheit des Menschen, die mit der Herstellung von Nanoobjekten und der Verwendung von Produkten, die diese enthalten, in Verbindung stehen, gibt es nach dem derzeitigen Stand der Dinge keine geltenden nationalen/europäischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

Daher müssen Vorsichtsmaßnahmen definiert und umgesetzt werden, bis die Bedeutung der berufsbedingten Gefährdung durch Nanoobjekte und Nanowerkstoffe und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken besser bekannt sind.

Die großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (règlement grand-ducal modifié du 14 novembre 2016  concernant la protection de la santé et de la sécurité des travailleurs  contre les risques liés à des agents chimiques sur le lieu de travail) definiert allgemeine Grundsätze, ohne näher darauf einzugehen.

Eine vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ausgearbeitete Empfehlung für Versuchs- und Entwicklungslabors, die mit Nanopartikeln arbeiten efiniert ebenfalls allgemeine Grundlagen in diesem Bereich.

Législations relative

Aufzeichnung, Bewertung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sind in der „REACH“ und „CLP“ genannten europäischen Gesetzgebung definiert, deren nationale Anwendung dem Gesetz vom 16. Dezember 2011.

Les agents chimiques, cancérigènes ou mutagènes sont réglés par les dispositions suivantes :

  • Großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (règlement grand-ducal du 14 novembre 2016 concernant la protection de la santé et de la sécurité des travailleurs contre les risques liés à des agents chimiques sur le lieu de travail).

  • Großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (règlement grand-ducal du 14 novembre 2016 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à l'exposition à des agents cancérigènes ou mutagènes au travail).

Sämtliche Fragen oder Informationen zu Chemikalien am Arbeitsplatz oder Nanopartikel und die Gesundheit der Angestellten sind per E-Mail an das Helpcenter zu richten.

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