- D5h1 - Was versteht man unter Teilzeitarbeit?
- D5h2 - Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, der Teilzeitstellen schaffen will?
- D5h3 - Welche besonderen Angaben muss ein Teilzeitarbeitsvertrag enthalten?
- D5h4 - Welche Rechte haben Teilzeitarbeitnehmer?
- D5h5 - Kann der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Überstunden verpflichten?
- D5h6 - Welche Bedingungen sind für Teilzeitarbeitnehmer im Falle der Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans zu beachten?
- D5h7 - Welche Situationen gewähren Anspruch auf Teilzeitarbeit?
- D5h8 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die zwischen den Parteien vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit einseitig ändern (Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit)?
- D5h9 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die zwischen den Parteien vereinbarten Modalitäten bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage einseitig ändern?
- D5h10 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden einseitig ändern?
- D5h11 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die Arbeitszeitregelung eines Teilzeitarbeitnehmers einseitig ändern?
- D5h12 - Darf die Probezeit eines Teilzeitarbeitnehmers länger sein als bei einem Vollzeitarbeitnehmer?
- D5h13 - Wie wird der Jahresurlaub eines Teilzeitarbeitnehmers berechnet?
- D5h14 - Was versteht man unter der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage?
- D5h15 - Kann der Arbeitgeber Flexibilitätsklauseln bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage oder bezüglich der Überstunden in den Vertrag des Teilzeitarbeitnehmers aufnehmen?
- D5h16 - Kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sein Teilzeitarbeitsvertrag in einen Vollzeitarbeitsvertrag umgewandelt wird und umgekehrt?