Ein Arbeitgeber, der Teilzeitstellen schaffen möchte, muss zuerst die Personalabteilung konsultieren, falls es eine gibt.
Wenn die Arbeitnehmer eines Betriebs bei ihrem Arbeitgeber den Wunsch äußern, (wieder) in Teilzeit zu arbeiten oder (wieder) in Vollzeit zu arbeiten, werden sie vorrangig über die im Unternehmen verfügbaren Teilzeit- oder Vollzeitstellen informiert, die ihrer Qualifikation oder Berufserfahrung entsprechen.
Ist der Teilzeitarbeitnehmer jedoch als Vollzeitarbeitsuchender bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet, kann die Ablehnung einer von seinem Arbeitgeber angebotenen Vollzeitstelle, die seiner Qualifikation, seinen Kenntnissen, seinen Fähigkeiten und seiner Berufserfahrung sowie den Beschäftigungskriterien entspricht, ein rechtmäßiger Grund für eine Kündigung sein, wenn die Ablehnung nicht durch tatsächliche und ernstzunehmende Gründe hinreichend gerechtfertigt ist.