Da die Teilzeitarbeit auf der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien des Arbeitsvertrags beruht, muss keine besondere Situation vorliegen, damit der Arbeitnehmer eine Teilzeitarbeitsregelung in Anspruch nehmen kann. Er benötigt lediglich die Zustimmung seines Arbeitgebers, der jedoch nicht einwilligen muss.