Begriffsbestimmungen
Teilzeitarbeit ist das Gegenteil von Vollzeitarbeit.
Teilzeitarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen einer regelmäßigen Beschäftigung eine Arbeitszeitregelung vereinbaren, bei der die wöchentliche Arbeitszeit unter der in dem Betrieb üblichen Arbeitszeit liegt.