Teilzeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie Vollzeitarbeitnehmer.
Vergütung von Teilzeitarbeitnehmern
Unter Berücksichtigung der Arbeitsdauer und der Betriebszugehörigkeit wird die Vergütung der Teilzeitarbeitnehmer anteilig zu derjenigen der Arbeitnehmer, die eine gleichwertige Qualifikation haben und in dem Unternehmen oder dem Betrieb eine Vollzeitstelle besetzen, berechnet.
Rechte des Teilzeitarbeitnehmers in Bezug auf die Betriebszugehörigkeit
Was die Bestimmung der Rechte in Bezug auf die Betriebszugehörigkeit angeht, so wird diese für die Teilzeitarbeitnehmer in gleichem Maße berücksichtigt, als wenn sie in Vollzeit angestellt wären.
Berechnung der Abfindung für Teilzeitarbeitnehmer
Die Abfindung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in demselben Unternehmen wird ab deren Eintritt in das Unternehmen anteilig zu den Beschäftigungszeiten nach einer der beiden Modalitäten berechnet.
Beispiele
Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren:
- Anzahl der Monate über die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit: 120 Monate
- Anzahl der Monate in Vollzeit: 63 Monate
- Anzahl der Monate in Teilzeit: 57 Monate
- Vollzeit-Monatslohn (40 Stunden): X
- Teilzeit-Monatslohn (z. B. 32 Stunden): Y
- Abfindung: Z [Anzahl der Monate]
Berechnungsformel: (((63/120) x X) + ((57/120) x Y)) x Z