Der Arbeitsvertrag eines Teilzeitarbeitnehmers muss neben den Angaben, die in jedem Arbeitsvertrag stehen müssen, folgende Informationen enthalten:
- zwischen den Parteien vereinbarte Wochenarbeitszeit
Beispiel
20 Stunden pro Woche
- die Modalitäten für die Verteilung der Arbeitsstunden auf die Wochentage
Beispiel
Von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- ggf. die Höchstgrenzen, Bedingungen und Modalitäten für vom Teilzeitarbeitnehmer zu leistende Überstunden;
- Beschränkungen und Modalitäten für die Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Beispiel
In ausdrücklicher Abweichung von den Bestimmungen des Artikels L. 123-1 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs kann die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers die normale Arbeitszeit gemäß Artikel/Absatz [Nummer] des Arbeitsvertrags um mehr als zwanzig Prozent (20 %) überschreiten, muss aber unter der für einen Vollzeitbeschäftigten vorgesehenen Arbeitszeit liegen.
Weder die tägliche Arbeitszeit noch die Wochenarbeitszeit darf die vereinbarte normale Arbeitszeit um mehr als 20 % überschreiten, außer die Parteien weichen davon durch Vereinbarung einer entsprechenden Klausel ab. Diese Arbeitsstunden müssen in einem Arbeitsorganisationsplan festgelegt werden, der die für die Teilzeitarbeitnehmer geltenden Regelungen enthält. Die Arbeitsstunden dürfen die gesetzlich festgelegte normale Höchstarbeitszeit bzw. die normale Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmer desselben Arbeitgebers nicht überschreiten.
Hinweis
Liegt kein schriftliches Dokument vor, aus dem die Dauer der Arbeit sowie deren Verteilung hervorgeht, gilt der Arbeitnehmer als in Vollzeit beschäftigt.