D5h10 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden einseitig ändern?

Nein.

Der Arbeitgeber darf die Modalitäten und Bedingungen für die Leistung von Überstunden nicht einseitig ändern. Der Arbeitnehmer kann folglich nicht verpflichtet werden, der vom Arbeitgeber angeordneten Änderung der Beschränkung der Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden zuzustimmen.

Eine Änderung der Beschränkung der Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer möglich.

Dies muss in einer neuen Vertragsklausel schriftlich festgehalten werden.

Die Weigerung des Teilzeitarbeitnehmers, der Änderung der im Arbeitsvertrag festgelegten Beschränkung der Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden zuzustimmen, stellt keinen schwerwiegenden oder rechtmäßigen Kündigungsgrund dar.

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